Europäische Richtlinien über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichten die Mitgliedsstaaten Energieausweise für Gebäude einzuführen.
Bereits seit 2002 ist der Energiepass Pflicht bei der Errichtung von Neubauten. Für Bestandsgebäude gilt diese Pflicht ab 1.1.2008 insbesondere bei Hausverkauf und Neuvermietungen.
Ziel des Energieausweis:
Unter Anwendung einheitlicher Berechnungsverfahren gemäß den Vorschriften der Energie-Einsparverordnung (EnEV) sowie der Deutschen Industrienorm (DIN) wird ingenieurtechnisch ermittelt, mit welchen Energiekosten Bewohner zu rechnen haben. Dabei wird die Qualität der Dämmung und der Fenster, die Effizienz der Heizanlage sowie die verwendete Energie berücksichtigt.
Aus dem Energieausweis resultierende Modernisierungsmaßnahmen werden von der Bundesregierung staatlich gefördert, so dass sich Investionen schneller rechnen. Gern führen wir eine Energieberatung bei der Beantragung von Fördermitteln zur Energieeinsparung durch.
Bild Energiepass - Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)